Gebärdensprach-Dolmetscher

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Gebärdensprach-Dolmetscher

Bei Konferenzen mit Beteiligung von Gehörlosen bildet ein Gebärdensprach-Dolmetscher die Schnittstelle. Selbstverständlich können auch hier Gebärdendolmetscher und Konsekutiv- oder Simultandolmetscher zusammenarbeiten.

Gebärdensprach-Dolmetscher werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Arztbesuch, Behörden, Elternabend
  • Konferenzen, Tagungen, Betriebsversammlungen,
  • Vorträge, Besprechungen
  • Universitäten, Fort- und Weiterbildungen usw.

Bestellung von Gebärdensprach-Dolmetschern bei:

  • den zuständigen Dolmetscher-Einsatzzentralen
  • den Landesverbänden der Gehörlosen

Wichtige Angaben zum Dolmetschereinsatz:

wofür:z.B. Hochzeit, Betriebsversammlung
wann:Tag, Zeit – wo: Ort, Treffpunkt – wie lange: von bis ? Uhr
wer bezahlt:Kostenträger
Sprachform:LBG, DGS

Aufgaben und Pflichten eines Gebärdensprach-Dolmetschers

  • Der Dolmetscher übersetzt für Gehörlose und Hörende
  • Er muß DGS, LBG und Fingeralphabet gut beherrschen
  • Der Dolmetscher ist verpflichtet, alle ihm zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln
  • Der Dolmetscher muß Neutralität wahren

Weitere Hilfe erhalten Sie unter anderem hier:

DGB Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Am Zirkus 4
10117 Berlin

Tel.: +49 30 609895 360
Fax: +49 30 609895 363
E-Mail: info@gehoerlosen-bund.de

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