[ Back ]

[ Home ]

[ Order ]

[ A - Z ]

[ Find it! ]

[ Mail ]
[ PCS ]


Gebärdensprach-Dolmetscher

Bei Konferenzen mit Beteiligung von Gehörlosen bildet ein Gebärdensprach-Dolmetscher die Schnittstelle. Selbstverständlich können auch hier Gebärdendolmetscher und Konsekutiv- oder Simultandolmetscher zusammenarbeiten.


Gebärdensprach-Dolmetscher werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Arztbesuch, Behörden, Elternabend
  • Konferenzen, Tagungen, Betriebsversammlungen,
  • Vorträge, Besprechungen
  • Universitäten, Fort- und Weiterbildungen usw.


Bestellung von Gebärdensprach-Dolmetschern bei:

  • den zuständigen Dolmetscher-Einsatzzentralen
  • den Landesverbänden der Gehörlosen


Wichtige Angaben zum Dolmetschereinsatz:
wofür: z.B. Hochzeit, Betriebsversammlung
wann: Tag, Zeit - wo: Ort, Treffpunkt - wie lange: von bis ? Uhr
wer bezahlt: Kostenträger
Sprachform: LBG, DGS


Aufgaben und Pflichten eines Gebärdensprach-Dolmetschers

  • Der Dolmetscher übersetzt für Gehörlose und Hörende
  • Er muß DGS, LBG und Fingeralphabet gut beherrschen
  • Der Dolmetscher ist verpflichtet, alle ihm zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln
  • Der Dolmetscher muß Neutralität wahren


Hierzu erhalten Sie weitere Informationen und Verweise zu themenverwandten Web-Seiten


Verwandte Themen dazu finden Sie hier:


[ www.KONFERENZTECHNIK.de ]